Kosten und Finanzierung
Die Finanzierung der Spitex-Leistungen ist klar geregelt und transparent nachvollziehbar. Pflegeleistungen werden immer ärztlich verordnet und von der Krankenkasse sowie der Gemeinde mitfinanziert. Für Klientinnen und Klienten fällt lediglich ein gesetzlich begrenzter Eigenanteil an. Auch bei hauswirtschaftlichen Leistungen ist eine ärztliche Verordnung notwendig, da die Kosten teilweise Ihrer Wohngemeinde in Rechnung gestellt werden.
Pflegeleistungen
Ärztlich verordnete Pflege wird von der Krankenkasse bezahlt. Die Gemeinde übernimmt die restlichen Kosten. Für Klientinnen und Klienten fällt lediglich ein gesetzlich begrenzter Eigenanteil pro Tag an. Im Kanton Zürich beträgt dieser Anteil maximal CHF 7.65/pro Tag.
Abklärung und Beratung
Die Erstabklärung, Pflegeplanung und Beratung gehören zu den Pflegeleistungen und werden von Krankenkasse und Gemeinde übernommen.
Hauswirtschaft
Die Unterstützung im Haushalt und Alltag wird separat und abhängig vom steuerbaren Einkommen verrechnet. Je nach Wohnort übernimmt die Gemeinde einen Anteil; zusätzlich können – je nach individueller Situation – die Zusatzversicherung oder Ergänzungsleistungen beitragen.
Für mich ist die Spitex mehr als Pflege. Es ist beruhigend zu wissen, dass Unterstützung da ist – verlässlich, professionell und menschlich.
Hans Regli
Beratung
Sie sind unsicher, welche Kosten in Ihrer Situation entstehen oder wer welchen Anteil übernimmt? Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihre Fragen und beraten Sie persönlich zu Tarifen, Kostenübernahme und Rechnungsstellung.
Kontakt
Spitex Region Bülach
Feldstrasse 72
8180 Bülach
044 861 82 70
info-spitex@sarb.ch
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr